Machinenrichtlinien und Einhaltung
Das von STAS-LIFTEUROP hergestellte Hebezubehör entspricht der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist seit 29. Dezember 2009 der rechtsverbindliche Nachfolger der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG. Sie besagt, dass für Hebezubehör, Anschlagketten, Anschlagseile, Lasthaken, Aufhängeglieder etc. dieselben Vorschriften gelten wie für Maschinen.
Konkret bedeutet dies:
- Sämtliches Hebezubehör muss mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein.
- Jeder Lieferung müssen eine Konformitätsbescheinigung und eine Bedienungsanleitung beiliegen.
- Der Hersteller muss klar angegeben werden.
Das von STAS-LIFTEUROP hergestellte Hebezubehör entspricht diesen Vorschriften in allen Punkten.
Für weitere Auskünfte können Sie sich gerne an die Techniker von STAS-LIFTEUROP wenden: +352 26 95 19-1 oder info@lifteurop.com.